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BGH, 26.11.1997 - V ZB 14/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung beim Oberlandesgericht - Vorliegen einer Mutmaßung bei fehlerhaft vom Zusteller eingelegter Post
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 236 Abs. 2
Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei möglichem Verschulden einer Partei
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02
Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des …
Eine - üblicherweise als "anwaltliche Versicherung" bezeichnete - eidesstattliche Versicherung des Verteidigers kann sich nämlich nur auf dessen Handlungen, Unterlassungen und Beobachtungen beziehen; Vorgängen, die sich der eigenen Wahrnehmung entziehen, ist sie als Mittel zur Glaubhaftmachung nicht zugänglich (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 26 Rdnr. 13;… vgl. auch Zöller, ZPO, 21. Auflage 1999, § 294 Rdnr. 4 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 26.11.1997, V ZB 14/97).